Fragen und Antworten zum Glasfaserausbau

Die Bürgerstiftung Oberjosbach sammelt Fragen aus der Bevölkerung und versucht nach bestem Wissen neutrale Antworten zu geben. Wir versuchen, sachlich zu informieren und Hinweise für die Oberjosbacher Bürgerinnen und Bürger zu geben. Insbesondere zu Themen, die auf der Homepage der Deutschen Glasfaser nicht oder unzureichend behandelt werden. Selbstverständlich kann nur der Anbieter Deutsche Glasfaser verbindliche Antworten geben.

Kontakt der Bürgerstiftung in Sachen Glasfaserausbau: gf@bs-oberjosbach.de

Stand der Fragen und Antworten: 20.03.2022

Fragen und Antworten zum Ausbau im Ort:

  • Warum wurde Oberjosbach ausgewählt?
    Oberjosbach passt von seiner Struktur in das Ausbauprogramm der Deutschen Glasfaser und liegt geografisch an einer der vorhandenen übergeordneten Leitungen (Backbone).
  • Steht der Ausbau im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Rheingau-Taunuskreises und der „Gigabitregion Frankfurt Rhein Main“?
    Nein, die Deutsche Glasfaser möchte in Oberjosbach unabhängig von rechtlichen, wirtschaftlichen und anderen Abhängigkeiten schnell tätig werden. Sie kann damit als rein privatwirtschaftlicher Netzbetreiber „Alles aus einer Hand“ umsetzen (abgesehen von Subunternehmen, die beim Ausbau eingesetzt werden). Die Maßnahme ist jedoch mit der Gemeinde abgestimmt, um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen.
  • In welcher zeitlichen Abfolge erfolgt der Ausbau?
    Grundsätzlich ist geplant, mehrere Straßenzüge gleichzeitig auszubauen.
  • Wo werden Technik-/Verteilstationen über der Erde gebaut und wie groß sind diese?
    Für die Versorgung ist ein so genannter Point of Presence (PoP) notwendig, welcher den Verteiler für den gesamten Teilbereich darstellt. Dieser hat ungefähr die Größe, Form und das Aussehen einer kleinen Garage. Ein geeigneter Ort wird möglichst zentral gelegen mit der Gemeinde abgestimmt.
  • Wie umfangreich werden die Baumaßnahmen im Ort sein – mit welchen Einschränkungen ist während der Bauarbeiten zu rechnen?
    Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten können verschiedene Verlegetechniken zum Einsatz kommen, so dass Einschränkungen während der Bauarbeiten größtenteils auf ein Minimum reduziert werden können, z.B. unterirdische Verlegungen ohne Aufgraben. Grundsätzlich wird versucht, die Vorgabe „Was morgens geöffnet wird, ist abends wieder verschlossen“ einzuhalten – dies lässt sich aber nicht zu 100% umsetzen, da z.B. an geplanten Knotenpunkten (Straßenkreuzungen häufig) bis zur vollständigen Aktivierung noch Messungen durchgeführt werden müssen und somit der Verbleib kleiner Kopflöcher nötig ist.
  • Wird es einen Ansprechpartner vor Ort (auch beim bauausführenden Subunternehmen) für Fragen zu den Bauarbeiten im Ort geben (z. B. bezüglich temporärer Einschränkungen bei Parkplätzen, Zufahrten usw.)?
    Die Deutsche Glasfaser stellt ein Team für die Begleitung und Steuerung der baulichen Maßnahmen, welches transparent über den aktuellen Fortschritt informiert, u.a. auf der Seite www.deutsche-glasfaser.de/oberjosbach,

Fragen und Antworten zum Ausbau individuell:

  • Welche Leistungen sind in der „Anschlussgebühr“ von 750,- € enthalten, die bei Vertragsabschluss in der Phase der Nachfragebündelung entfällt?
    Enthalten ist der physische Anschluss an das Glasfasernetz, inklusive aller zwischen Grundstücksgrenze und Hausübergabepunkt anfallenden Arbeiten. Deutsche Glasfaser stellt außerdem die zur Verwendung benötigte Hardware, abgesehen vom Router, zur Verfügung. Dieser kann, wenn vorhanden und nicht gemietet, in den meisten Fällen weiterhin genutzt werden. Alternativ bietet Deutsche Glasfaser auch vermietete Modelle an. Die 750,-€ beziehen sich auf den Mindestwert, der bei einem nachträglichen Anschluss in Rechnung gestellt werden würde. Hier würde bzw. wird allerdings individuell kalkuliert und örtliche Gegebenheiten (Leitungslänge, Beschaffenheit, etc.) einbezogen.
  • Gibt es einen „Baukostenzuschuss“, der vom Grundstückseigentümer zu zahlen ist?
    Innerhalb der Nachfragebündelung gibt es keinerlei Baukostenbeteiligung. Die Bezeichnung in den AGB bezieht sich auf individuell erstellte Angebote, die für einen nachträglichen Anschluss berechnet werden würden, daher der Zusatz „gegebenenfalls“. Lediglich eine einmalige, marktübliche Aktivierungsgebühr von 69,99€ fällt an, diese beinhaltet verschiedene Dienste, wie z.B. die Übernahme der Rufnummer(n).
  • Mit welchen Kosten ist für die Verlegung der Glasfaser im Haus („Servicepaket Leitungsweg“) zwischen Hausübergabepunkt (z. B. im Keller) und Teilnehmeranschluss (in der Wohnung) erfahrungsgemäß zu rechnen?
    Im Normalfall (bei einem Ein- oder Zweiparteienhaus) wird der Pauschalbetrag von 79,99€ nicht überschritten. Allerdings wird dieses Angebot immer vor Ort kalkuliert, um möglichst alle Unwägbarkeiten berücksichtigen zu können. Daher ist eine optionale Buchung nur bei den sog. Hausbegehungen, bei denen der Leitungsweg unter dem Grundstück und im Haus geplant wird, möglich.
  • Muss unbedingt ein Glasfaserkabel im Haus verlegt werden?
    Die empfohlene Standardbauweise ist HÜP im Keller, dann mit Glasfaser in (jede) Wohnung. Die Glasfaser endet im GF-TA, daneben sitzt der (O)NT, der über ein kurzes Glasfaser Patchkabel angeschlossen wird und einen Stromanschluss benötigt (Steckernetzteil). Vom NT führt ein kurzes LAN Patchkabel zum (WLAN-) Router.

    Falls in Ausnahmefällen kein Glasfaserkabel zwischen Keller und Wohnung verlegt werden kann, muss der GF-TA und der (O)NT direkt neben dem HÜP installiert werden. Von dort muss dann aber ein LAN-Kabel (mindestens CAT5e, besser CAT6 oder CAT7) bis zum Router in der Wohnung verlegt werden. Macht also nur Sinn, wenn dieses LAN-Kabel schon liegt oder einfacher zu verlegen ist als das Glasfaserkabel (z.B. zu enge Biegeradien in den Leerrohren). Theoretisch sind andere Lösungen zwischen NT im Keller und Router in der Wohnung möglich, davon raten Experten aber ab. Dann ist es besser, komplett beim Internetanschluss via Kabel oder VDSL zu bleiben.

Fragen und Antworten zum Vertrag:

  • Wann genau beginnt die Vertragslaufzeit von (i.d.R.) 24 Monaten?
    Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem Moment der Nutzung der Dienste der Deutschen Glasfaser. Nach Ablauf der ersten 24 Monate öffnet die Deutsche Glasfaser das Netz für andere Anbieter, so dass dem Endkunden im besten Fall eine freie Auswahl zur Verfügung steht (abhängig vom Interesse der Mitbewerber!). Unabhängig davon bleibt parallel auch der bereits vorhandene Kupferanschluss weiterhin bestehen.
  • Mit welcher Zeitdauer ist zwischen Vertragsabschluss (während der Nachfragebündelung) und Bereitstellung der vertraglichen Leistung muss man rechnen (Dauer der Planungs- und Bauphase)?
    Die vollständige Aktivierung ist für ca. 18 Monate nach der Nachfragebündelung geplant, wobei fortlaufend der aktuelle Stand veröffentlicht wird. Da der Ausbau allerdings auch von externen und teilweise unvorhersehbaren Faktoren, wie z.B. der Witterung, beeinflusst wird, ist dieser Zeitrahmen ein Ziel, aber keine Garantie. Um beim Vertragswechsel möglichst keine doppelten Kosten oder Unterbrechungen in Kauf nehmen zu müssen, unterbreitet die Deutsche Glasfaser (DG) ein kundenfreundliches Angebot (in Kurzfassung: bis zu 12 Monate keine Grundgebühr an DG, sofern Altanbieter noch parallel aktiv, obwohl DG-Dienste schon aktiv sind und genutzt werden).

Die Fragen und Antworten basieren auf den Informationen der Deutschen Glasfaser sowie weiteren einschlägigen Quellen. Die Bürgerstiftung übernimmt keine Gewähr! Im Zweifel gelten die schriftlichen (!) Zusagen des Vertragspartners!

Die Bürgerstiftung Oberjosbach ist ausschließlich informierend tätig, als Service für die Bürgerinnen und Bürger von Oberjosbach. Sie spricht nicht für die Deutsche Glasfaser und übernimmt keine Gewähr für die dargestellten/übermittelten Informationen!
Kontakt der Bürgerstiftung in Sachen Glasfaserausbau: gf@bs-oberjosbach.de