Mitarbeit in Projekten
Neben Ihrem finanziellen Engagement (s.u.) können Sie sich auch als Zeit- und/oder Ideenspender/in engagieren:
- in einem bestehenden Projekt
- mit einer neuen Projektidee, die Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung umsetzen wollen
- bei der Einwerbung von Spenden und Zustiftungen
- in einem der Gremien der Bürgerstiftung
Neben dem guten Gefühl, zum Gemeinwohl aktiv beizutragen, können Sie entsprechende Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen steuermindernd geltend machen.
Stifter werden
Die Bürgerstiftung wurde vor fast 10 Jahren von mehr als 100 Gründungsstifter/innen ins Leben gerufen. Das Stiftungsvermögen setzt sich zusammen aus ca. 50.000 Euro sowie der Immobilie „Altes Spritzenhaus“, das an die Kerbegesellschaft Veilchenblau e.V. vermietet ist.
Sie können jederzeit mit einem einmaligen Geldbetrag ab 250,- Euro das Stiftungsvermögen weiter aufstocken. Diese „Zustiftungen“ können von Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen steuermindernd geltend gemacht werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie uns unterstützen möchten.
Das Stiftungsvermögen selbst darf nicht für laufende Maßnahmen verwendet werden, es muss in seiner Substanz erhalten bleiben. Daher bieten sich für die Unterstützung aktueller Projekte vor allem Spenden, Zuwendungen aus Erbschaften (Erbschaftssteuer-befreit!) und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln an.
Förderer und Partner der Bürgerstiftung:
Fehlt Ihr Logo? Senden Sie es einfach an webmaster@bs-oberjosbach.de
Spenden
Mit einer Spende unterstützen Sie aktuelle Projekte der Bürgerstiftung – ganz allgemein oder projektbezogen, d.h. Sie können bestimmen, für welches Projekt Ihre Spende verwendet werden soll.
Sie können einmalig oder auch regelmäßig spenden und so schon mit einem kleinen Geldbetrag die Aktivitäten der Bürgerstiftung fördern. Spenden sind auch aus Anlass eines runden Geburtstags oder Jubiläums möglich – ermuntern Sie Ihre Gäste doch – anstelle von Geschenken – zu einer Spende an die Bürgerstiftung.
Spenden an die Bürgerstiftung sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen steuerlich absetzbar! Bis 300 Euro genügt der Einzahlungs- oder Buchungsbeleg als Nachweis.
Spendenkonto der Bürgerstiftung Oberjosbach:
IBAN: DE59 5109 0000 0070 3901 08
Wiesbadener Volksbank eG (BIC: WIBADE5W)